Der erste Führerschein wird für 2 Jahre auf Probe erteilt (außer in den Klassen L, M und T). Das bedeutet, dass der Führerschein voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem ASF-Kurs teilgenommen werden muss.

Es handelt sich dabei zum Beispiel um folgende Verstöße:

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h
  • Rotlichtverstoß an Ampeln
  • Schwerer Unfall
  • usw.

Nach der Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre!



 Wie läuft ein ASF-Kurs ab?
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen, die jeweils 135 min. dauern. Der Kurs muss mindestens 6  und darf maximal 12 Teilnehmer haben.  Außerdem muss jeder Teilnehmer eine Beobachtungsfahrt von jeweils 30 Minuten in der Gruppe ablegen. Dies ist jedoch keine Fahrprüfung! Das Seminar dauert mindestens 2 und maximal 4 Wochen.

Was ist nach dem Kurs? 

Die Teilnahmebescheinigung (Teilnahme an allen Sitzungen vorausgesetzt!) muss fristgerecht bei der Führerscheinstelle eingereicht werden und man solltet nun nicht mehr auffällig werden. Wird man trotzdem erneut auffällig, erhält man eine schriftliche Verwarnung der Führerscheinstelle, die aber keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Wer sich jedoch anschliessend (noch innerhalb der Probezeit) einen weiteren schwerwiegenden Verkehrsverstoss zu Schulden kommen lässt, dem wird die Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate entzogen!

Termine

  • Jeden Monat. Frage die konkreten Termine bei uns an