Eine gute Übersicht bietet der TÜV Süd

Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.

Nichts, außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.

Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, 1 aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), sowie die Teilnahmebescheinigung an einem “Erste Hilfe Kurs”, oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung.

Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen “Erste Hilfe Kurs” mehr.
Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, 1 aktuelles biometrisches Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).

Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:
Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotographen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.

In der Regel werden Kurse jedes Wochenende von verschiedenen Organisationen angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.

Frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).

Du darfst für die Klassen B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen.

Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.

Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.

Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).

In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.

Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.

Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).

Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe “Verwarnung” (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.