Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- Bauartbedingte Höchtsgeschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- Wir bilden nicht aus:
Drei-/Vierrädrige Kleinkrafträder
Ausbildung
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Fahrstunden
- Nach Bedarf
Theorie (Doppelstunden):
- Theorie: 12 Std.
- Zusatzstoff: 2 Std.
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Zweirädrige Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Wir bilden nicht aus: Dreirädrige KFZ.
Ausbildung
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM
Fahrstunden
- Übungsstunden: Nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Std.
- Autobahnfahrt: 4 Std.
- Dunkelheitsfahrt: 3 Std.
Theorie (Doppelstunden):
- bei Ersterteilung: 12 Std.
- bei Erweiterung: 6 Std.
- Zusatzstoff: 4 Std.
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Zweirädrige Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Fahrstunden
- Übungsstunden: Nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Std.
- Autobahnfahrt: 4 Std.
- Dunkelheitsfahrt: 3 Std.
Theorie (Doppelstunden):
- bei Ersterteilung: 12 Std.
- bei Erweiterung: 6 Std.
- Zusatzstoff: 4 Std.
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Zweirädrige Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Wir bilden nicht aus: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Ausbildung, Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 23 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei 2 Jährigem Vorbesitz der
Klasse A2 nur praktische Prüfung - Enthaltene Klassen: AM, A1, A2
Fahrstunden
- Übungsstunden: Nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Std.
- Autobahnfahrt: 4 Std.
- Dunkelheitsfahrt: 3 Std.
Theorie (Doppelstunden):
- bei Ersterteilung: 12 Std.
- bei Erweiterung: 6 Std.
- Zusatzstoff: 4 Std.
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Zweirädrige Krafträder mit:
- Hubraum bis 125 cm³, max. 15 PS
Ausbildung, Mindestalter:
- 25 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B seit mind. 5 Jahren
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: KEINE
- Gilt nur innerhalb Deutschlands
- Kein Aufstieg/Erweiterung auf andere Klassen A
Fahrstunden
- Mindestens 5 Std. á 90 min.
Theorie
- Mindestens 4 Doppelstunden
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